Mietrecht
Es umfasst das gewerbliche Mietrecht und das Wohnungsmietrecht und fusst auf vertraglichen sowie gesetzlichen Grundlagen, welche teils zwingende Vorschriften enthalten. Neben umfassender Beratung vertreten wir Ihre Interessen als Mieter und Vermieter außergerichtlich und erforderlichenfalls auch gerichtlich.
- Mietverträge aller Art
- Mängel an der Mietsache
- Mieterhöhung
- Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis
- Betriebskostenabrechnung
- Untervermietung
- Kündigung
- Mietrückstände
- Räumung