Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und zwischen deren Vereinigungen wie z.B. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Langjährige Erfahrung ermöglicht uns, Ihre persönlichen Fragestellungen kompetent, umfassend und zügig zu lösen. Die frühzeitige Beratung und professionelle Vertragsgestaltung minimiert das Konfliktrisiko und liegt somit in Ihrem wirtschaftlichen Interesse.

Wir vertreten außergerichtlich und gerichtlich Ihre Interessen als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer.
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