„Billigkeit ist größer als das Recht“
(Sprichwort)

„Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf“
(Rudolf von Thering)

„Erfolg hat nur, wer etwas tut, während er auf den Erfolg wartet.“
(Thomas A. Edison)

ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und zwischen deren Vereinigungen wie z.B. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.

Langjährige Erfahrung ermöglicht uns, Ihre persönlichen Fragestellungen kompetent, umfassend und zügig zu lösen. Die frühzeitige Beratung und professionelle Vertragsgestaltung minimiert das Konfliktrisiko und liegt somit in Ihrem wirtschaftlichen Interesse.

Wir vertreten außergerichtlich und gerichtlich Ihre Interessen als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer.

  • Arbeitsverträge erstellen, prüfen, modifizieren
  • Abmahnung
  • Kündigung
  • Zeugnis und Zwischenzeugnis
  • Eingruppierung und Höhergruppierung
  • Betriebsvereinbarungen
  • Aufhebungs- und Auflösungsverträge
  • Betriebsübergang und Verschmelzung
  • Entgeltfortzahlung und Urlaubsansprüche
  • Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrecht

„Billigkeit ist größer als das Recht“
(Sprichwort)

„Erfolg hat nur, wer etwas tut, während er auf den Erfolg wartet.“
(Thomas A. Edison)

„Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf“
(Rudolf von Thering)

ERBRECHT

Das Erbrecht regelt Verfügungen über das Eigentum und sonstige veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin und andererseits auch die Rechtsstellung des oder der Begünstigten solcher Verfügungen. Es ist eine hochkomplexe, für den juristischen Laien kaum beherrschbare Materie, bei der es aber nicht selten um erhebliche Vermögenswerte geht.

Im Erbrecht bieten wir Ihnen die kompetente rechtliche Beratung und Gestaltung bei Ihrer eigenen Nachlassplanung sowie Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung als Erbe und Pflichtteilsberechtigter.


  • Testament erstellen, prüfen, modifizieren
  • Erbverträge, Vermächtnisse
  • Schenkungen zu Lebzeiten
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Erbengemeinschaften und deren Auseinandersetzung
  • Erbschaftssteuer
  • Testamentsvollstreckung
  • Unternehmensnachfolge
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

„Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf“
(Rudolf von Thering)

„Erfolg hat nur, wer etwas tut, während er auf den Erfolg wartet.“
(Thomas A. Edison)

„Billigkeit ist größer als das Recht“
(Sprichwort)

WIRTSCHAFTSRECHT

Das Wirtschaftsrecht erstreckt sich auf juristische Fragen des Handels- und Gesellschaftsrecht, Handelsvertragsrecht, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Wettbewerbsrecht. Für Unternehmen und Selbstständige ist eine umfassende Beratung in diesen Bereichen regelmäßig notwendig und kann Sie vor Ärger, Zeit- und Geldverlusten bewahren.



  • Verträge und AGB erstellen, prüfen und modifizieren
  • Gesellschafts- und Gesellschafterverträge
  • Vertriebs- und Franchisevereinbarungen
  • Unternehmensgründung und -nachfolge
  • Abmahnungen und Unterlassungserklärungen
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Geltendmachung rückständiger Forderungen

„Erfolg hat nur, wer etwas tut, während er auf den Erfolg wartet.“
(Thomas A. Edison)

„Billigkeit ist größer als das Recht“
(Sprichwort)

„Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf“
(Rudolf von Thering)

MARKENRECHT

Markenrechte bestehen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. In der Praxis oftmals verbunden sind Belange des Urheberrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Domainrechts.

Schwerpunkt hierbei ist die

  • wirksame Begründung und die optimale Absicherung Ihrer Markenrechte, der Markenschutz
  • Ferner ist oftmals die Verteidigung Ihrer bestehenden Markenrechte gegen unzulässige Rechtsverletzungen sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter erforderlich


Wir übernehmen Ihre Markenanmeldungen nebst der Vorprüfung, ob eine Anmeldung, ggf. für welche Waren- und Dienstleistungsklassen, möglich und notwendig ist.

Sollte ein Mitbewerber einen Ihrer Marke ähnlichen Begriff verwenden oder gar eintragen lassen, übernehmen wir die Verfolgung Ihrer auf Unterlassung bzw. Löschung und ggf. Schadensersatz gerichteten Ansprüche.

Ferner verteidigen wir Ihre Marke und Markenanmeldung gegen unberechtigte Forderungen anderer Markeninhaber.


„Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf“
(Rudolf von Thering)

„Billigkeit ist größer als das Recht“
(Sprichwort)

„Erfolg hat nur, wer etwas tut, während er auf den Erfolg wartet.“
(Thomas A. Edison)

FAMILIENRECHT

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbundenen Personen. Vor der Eheschließung bieten wir Ihnen die kompetente Beratung und Gestaltung eines individuell zugeschnittenen Ehevertrages an. Im Falle der Trennung und Scheidung erarbeiten wir für Sie möglichst einvernehmliche Lösungen zur weitestgehenden Erhaltung der familiären Strukturen und zur wirtschaftlichen Optimierung der Trennungs- und Scheidungsfolgen. Wir vertreten Sie selbstverständlich auch vor den Familiengerichten.

  • Eheverträge aller Art
  • Unterhaltsansprüche
  • Vereinbarungen zum Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Kindschafts- Sorge- und Umgangsrecht
  • Scheidungen

„Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf“
(Rudolf von Thering)

„Erfolg hat nur, wer etwas tut, während er auf den Erfolg wartet.“
(Thomas A. Edison)

„Billigkeit ist größer als das Recht“
(Sprichwort)

VERKEHRSRECHT

Hierzu zählt das Verkehrszivilrecht, z.B. das Haftungsrecht bei Unfällen und das Vertragsrecht bei Kauf und Verkauf von Fahrzeugen und bei Reparaturen; aber auch das Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht nebst dem Fahrerlaubnisrecht. Als Geschädigter eines Verkehrsunfalles können Sie in der Regel die volle Erstattung Ihrer anwaltlichen Rechtsverfolgungskosten beanspruchen. Wir setzen uns für die optimale Regulierung Ihres Haftpflichtschadens ein und ziehen im Bedarfsfall einen Gutachter bzw. Sachverständigen zur Schadenskalkulation hinzu.

  • Geltendmachung von Haftpflichtschäden ggü. Unfallgegner, bzw. Haftpflichtversicherung
  • Korrespondenz zur Regulierung des Unfallschadens
  • Gerichtliche Anspruchsdurchsetzung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen

„Erfolg hat nur, wer etwas tut, während er auf den Erfolg wartet.“
(Thomas A. Edison)

„Billigkeit ist größer als das Recht“
(Sprichwort)

„Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf“
(Rudolf von Thering)

MIETRECHT

Es umfasst das gewerbliche Mietrecht und das Wohnungsmietrecht und fusst auf vertraglichen sowie gesetzlichen Grundlagen, welche teils zwingende Vorschriften enthalten. Neben umfassender Beratung vertreten wir Ihre Interessen als Mieter und Vermieter außergerichtlich und erforderlichenfalls auch gerichtlich.







  • Mietverträge aller ArtUnfallgegner, bzw. Haftpflichtversicherung
  • Mängel an der Mietsache
  • Mieterhöhung
  • Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis
    Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen
  • Betriebskostenabrechnung
  • Untervermietung
  • Kündigung
  • Mietrückstände
  • Räumung

„Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf“
(Rudolf von Thering)

„Erfolg hat nur, wer etwas tut, während er auf den Erfolg wartet.“
(Thomas A. Edison)

„Billigkeit ist größer als das Recht“
(Sprichwort)

FORDERUNGSMANAGEMENT

Nur mit effektivem Forderungsmanagement lassen sich Forderungen eintreiben und Kunden, bzw. Vertragspartner dazu bewegen, ausstehende Forderungen zu begleichen. Anderenfalls können Forderungsausfälle hohe Verluste bedeuten, bis hin zur Existenzgefährdung.
Unser bewährtes Vorgehen umfasst

  • Zahlungserinnerung, Mahnung(en), anwaltliches Mahnschreiben,
  • gerichtlicher Mahn- und Vollstreckungsbescheid und
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Zu den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zählen insbesonders die Konto- und Einkommenspfändung, die Pfändung in Sachen wie Pkw und Hausrat, die Pfändung in Rechte wie Gesellschaftsanteile sowie die Vollstreckung in Immobilien.


Langjährige Erfahrung ermöglicht uns die zielorientierte Verfolgung Ihrer Forderungen. Die anwaltlichen Kosten hierbei sind oftmals von Schuldner zu erstatten. Nach Erfahrungsberichten unserer Mandanten führten Inkassodienste demgegenüber oftmals weder zum Erfolg noch zu einem vollstreckbaren Titel und waren vergleichsweise kostenträchtig.